Land spart sich Arbeitslosenzentren
Die Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen bekommen ab Oktober 2008 kein Geld mehr von der Landesregierung NRW. Viele Betroffene können dann nicht mehr beraten werden, verlieren wichtige Anlaufpunkte und Angebote. Zahlreiche Arbeitslosenzentren in NRW existieren seit über 20 Jahren.
Ihre Herkunft ist durchaus unterschiedlich: Zum Teil gründeten sie sich auf Initiative von Kirchengruppen, Wohlfahrtsverbänden oder Gewerkschaften, andere entstanden aus der Selbstorganisation von Betroffenen. Gemeinsam war den Trägervereinen bis jetzt die Förderung durch den EU-Sozialfonds und ihr Konzept. Seit 1995 fördert das Land NRW die Arbeitslosenszentren und Beratungsstellen Land spart sich Arbeitslosenzentren finanziell. Die leicht zugängliche und unabhängige Beratung insbesondere für arbeitslose Menschen werden stark nachgefragt. Vor allem seit Einführung der Arbeitsmarktreformen im SGB II suchen dort immer mehr Menschen Rat zum Thema Arbeitslosigkeit.
Das Argumentationsmuster, dessen sich der nordrhein-westfälische Arbeits und Sozialministers Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Rücknahme der Finanzierung bedient, könnte in Mönchengladbach entwickelt worden sein. Mit der Einräumung einer Gnadenfrist von einem Jahr stellte die Stadt Mönchengladbach zum 31.12.2005 ihre kommunale Förderung an das Arbeitslosenzentrum ein. Erst nach massiven Protesten aus Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden, die mit der Forderung nach einem Erhalt des Arbeitslosenzentrums an Öffentlichkeit und Politik traten, konnte der Trägerverein als Ersatz für den städtischen Zuschuss mit der Arbeitsgemeinschaft Mönchengladbach (ARGE) einen Leistungsvertrag für Beratungsleistungen im SGB II-Bereich abschließen. „Nach der Verabschiedung der Hartz-Gesetze und deren Inkrafttreten zum 1.1.2005 erklärten sowohl der Sozialdezernent Herr Dr. Schmitz (CDU) als auch der Kämmerer Herr Kuckens (FDP) für die Stadt Mönchengladbach, damit sei die Grundlage einer städtischen Förderung des Arbeitslosenzentrums. (...)