Aufstand gegen den Mietterror: Hartz IV für alle!
Oder: Soziale Stadt gegen Wohnungselend
„In Mönchengladbach gibt es keine Wohnungsnot,„In Mönchengladbach gibt es keine Wohnungsnot, sondern einen vergleichsweise hohen Anteilan Bevölkerung mit beschränktem Einkommen.
“Baudezernent Bonin laut RP vom 19.06.2019
Bei diesem zynisch-schnoddrigen Ausfall eines städtischen Dezernenten gegen den „Teil der Bevölkerung“, der leidet, nicht nur am Wohnungselend, bleibt vielleicht auch Ihnen das anfängliche Lachen im Halse stecken.Wahrscheinlich auch bei der Phrase„Wohnen ist ein Menschenrecht“ – unsere Forderung„Hartz IV für alle“ hingegen ist nicht als lockerer Scherz, sondern angesichts der Wohnungsnot in unserer Region als Handlungskonzept zu verstehen.
Die Weigerung von Politik und Verwaltung, die Wohnungsnot zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn etwas gegen sie zu unternehmen, verlangt zügige und wirkungsvolle Maßnahmen der Betroffenen und aller Menschen, für die soziale Stadt keine sinnleere Floskel, sondern ein zukunftsfähiges Projekt des Zusammenlebens ist. Dem legen wir das stabilste Fundament zugrunde, das uns zur Verfügungsteht: Unser Grundgesetz.
PolitikerInnen aller Parteien feiern seinen PolitikerInnen aller Parteien feiern seinen70. Geburtstag lautstark und voller Stolz. Wir schließen uns den Lobeshymnen auf unsere demokratischen Grundpfeiler an und lenkendie Aufmerksamkeit auf drei Artikel, die Gemeinwohl und Solidarität in der deutschen Gesellschaft fest verankert haben: Die Artikel1 sowie Artikel 14 und Artikel 15.
Wir feiern Artikel 1, weil er die angemessene Befriedigung menschlicher Grundbedürfnissegarantiert, die allenfalls durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden dürfen: Essen und Trinken, sich den Witterungsbedingungen entsprechend kleiden, kreativ sein, soziales Miteinander leben, Zeit und Muße haben – und nicht zuletzt gesund, warm und preiswert wohnen. Seit der Antike ist die Befriedigung dieser Bedürfnisse als unverzichtbarer Bestand teil der menschlichen Würde, des christlichen Wertekanons und der Menschenrechte unstrittig.
Wir feiern Artikel 14, weil nach seinem Wortlaut Eigentum dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, und wenn es sich weigert, diesem grundgesetzlichen Auftrag nachzukommen, enteignet werden darf. Die Vermögens- und Einkommensverteilung in Deutschland reißt eine immer tiefere Kluft zwischen arme und reiche Menschen. Sie bringt eine Ungerechtigkeit zutage, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Mehr und mehr bedroht sie jene Menschen existenziell, denen das Recht auf Wohnen immer häufiger vorenthalten wird. Für die Beseitigung dieses Gerechtigkeitsdefizits haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Gemeinwohlgedanken in ihm verankert. Sie haben ihn so einfach und einleuchtend formuliert, dass wir uns fragen, wohin er sich in den letzten Jahrzehnten verflüchtigt oder wer ihn abgeschafft hat. Wir jedenfalls greifen ihren Gesetzestext auf, um das von ihnen angedachte soziale und gerechte Deutschland in unserer Region im Bereich des würdevollen Wohnens schon einmal entstehen zu lassen.
Wir feiern Artikel 15, weil er als einen Eckpfeiler der demokratischen Gesellschaft die Vergesellschaftung von Eigentum, das seinen sozialen Verpflichtungen nicht gerecht wird, möglich macht. Er gibt uns ein grundgesetzliches Instrument an die Hand, Wohneigentum, das ausschließlich dem privaten Gewinnstreben dient und sich seiner sozialen Verantwortung nicht öffnet, in (...)